1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Leistungen der A&R Actio & Ratio GmbH („Auftragnehmer") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB („Kunde").
1.2 Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Der Kundenstatus wird vor Vertragsabschluss geprüft. Sollte ausnahmsweise ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) vorrangig vor diesen AGB. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten subsidiär, soweit sie mit dem Verbraucherrecht vereinbar sind.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern deren Geltung ausdrücklich schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt wurde.
1.4 Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote oder Service Level Agreements (SLA) gehen diesen AGB vor.
1.5 Erklärungen per E-Mail gelten als schriftlich im Sinne dieser AGB.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Angebotsannahme oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
2.3 Angaben in Präsentationen, Dokumentationen, Websites oder Werbematerialien stellen keine garantierten Eigenschaften dar.
3. Leistungsumfang
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einem vereinbarten SLA.
3.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder ein bestimmtes Arbeitsergebnis.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer zu bedienen.
3.4 Wartungsfenster, notwendige Systemunterbrechungen, Sicherheitsupdates sowie technische Einschränkungen gelten als vertragsgemäß.
3.5 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Dadurch entstehende Mehrkosten sowie angemessene Terminverschiebungen sind vom Kunden zu akzeptieren.
3.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen, sofern dies aus technischen, sicherheitsrelevanten oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.
4.2 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten sowie die Sicherheit seiner Systeme selbst verantwortlich.
4.3 Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
4.4 Entstehende Mehraufwände dürfen nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.
4.5 Der Kunde hat Leistungen unverzüglich nach Übergabe oder Bereitstellung zu prüfen.
5. Abnahme
5.1 Sofern eine Abnahme vereinbart wurde, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Bereitstellung schriftlich wesentliche Mängel geltend macht.
5.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
5.3 Die produktive Nutzung der Leistung gilt jedenfalls als Abnahme.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Preise sind in Euro exkl. USt. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Leistungserbringung nach tatsächlichem Aufwand (Time & Material).
6.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
6.4 Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt,
- Leistungen zurückzuhalten,
- SaaS-Zugänge vorübergehend zu sperren,
- laufende Arbeiten auszusetzen.
Der Auftragnehmer wird den Kunden vor einer Sperre nach Möglichkeit schriftlich mahnen.
6.5 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich anerkannten Forderungen zulässig.
6.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Gegenansprüche zurückzuhalten.
7. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
7.1 Sämtliche Urheberrechte, Markenrechte, Schutzrechte und sonstige Rechte an Leistungen des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer.
7.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
7.3 Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Unterlizenzierung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
7.4 Quellcodes sind nur geschuldet, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Open-Source-Komponenten einzusetzen. Für solche Komponenten gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter.
7.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Firma und Logo als Referenzkunden zu nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
8. Gewährleistung
8.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
8.2 Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Übergabe bzw. Bereitstellung zu überprüfen und allfällige erkennbare Mängel im Sinne des § 377 UGB unverzüglich, längstens jedoch binnen fünf Werktagen schriftlich anzuzeigen.
8.3 Verdeckte Mängel sind spätestens binnen fünf Werktagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
8.4 Der Auftragnehmer ist zunächst nach eigener Wahl zur Verbesserung oder Ersatzleistung berechtigt.
8.5 Bei Softwareleistungen kann keine vollständige Fehlerfreiheit garantiert werden.
8.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
9.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, reine Vermögensschäden und Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.
9.4 Eine allfällige Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach mit jenem Nettoentgelt begrenzt, das der Kunde für die von der Haftung betroffene Leistung tatsächlich bezahlt hat; bei Dauerschuldverhältnissen jedoch maximal mit dem Nettojahresauftragswert der letzten zwölf Monate.
9.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen.
9.7 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
10. Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlich zugänglicher Informationen.
10.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen,
- die bereits öffentlich bekannt sind,
- die einer Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich werden,
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
10.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Vertragsende aufrecht.
11. Datenschutz
11.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO sowie des österreichischen Datenschutzrechts.
11.2 Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
11.3 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich.
12. Vertragsdauer und Kündigung
12.1 Dauerschuldverhältnisse werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
12.2 Sie können unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Bereits erbrachte Leistungen sind jedenfalls anteilig zu vergüten.
13. Höhere Gewalt
13.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt.
13.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Cyberangriffe,
- Stromausfälle,
- Ausfälle von Telekommunikationsnetzen,
- Pandemien,
- Naturkatastrophen,
- behördliche Maßnahmen.
13.3 Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
14. Exportkontrolle und Compliance
14.1 Der Kunde verpflichtet sich, Leistungen des Auftragnehmers nicht unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontroll-, Sanktions- oder Embargovorschriften zu verwenden.
14.2 Der Kunde wird Leistungen insbesondere nicht in Staaten oder an Personen weitergeben, gegen die EU- oder sonstige anwendbare Sanktionen bestehen.
15. KI- und automatisierte Systeme
15.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Systeme zur automatisierten Datenanalyse oder KI-gestützte Anwendungen eingesetzt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für die inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Verwertbarkeit der generierten Ergebnisse.
15.2 Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor deren Verwendung eigenständig zu prüfen.
15.3 KI-generierte Inhalte stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.
16.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: Juni 2026